Bohren Mietwohnung Schweiz – Dein Ratgeber für 2025

Darf ich in einer Mietwohnung in der Schweiz bohren? Ein Ratgeber für Mieter (2025)

Das Leben in einer Mietwohnung in der Schweiz bringt viele Vorteile mit sich – saubere Gebäude, moderne Ausstattung und großartige Lagen. Wenn es ums Bohren in einer Mietwohnung in der Schweiz geht, sind sich viele Mieter unsicher, was erlaubt ist.

„Darf ich überhaupt in die Wand bohren?“

In diesem Artikel erfährst du, was erlaubt ist, worauf du achten musst – und wie dir MyProfessional.ch dabei helfen kann, sicher, legal und professionell zu bohren.

1. Bohren Mietwohnung Schweiz – Was ist erlaubt?

Ja – mit Einschränkungen.
In den meisten Mietwohnungen ist es erlaubt, kleinere Löcher zu bohren, zum Beispiel für Bilder, Gardinenstangen oder Lampen.

Die Grundregel lautet:

Solange die Änderungen rückgängig gemacht werden können, sind sie in der Regel erlaubt.

Doch Vorsicht:

  • Bohren in Mietwohnungen in der Schweiz, insbesondere in Betonwände oder tragende Elemente, sollte von Profis durchgeführt werden

  • Vor dem Auszug müssen Bohrlöcher oft fachgerecht verschlossen werden

  • In Neubauten oder denkmalgeschützten Gebäuden gelten strengere Vorschriften

2. Worauf Mieter achten sollten

Bevor du zur Bohrmaschine greifst, beachte bitte:

  • Mietvertrag prüfen – manche Verträge verbieten bauliche Veränderungen

  • Strom- und Wasserleitungen vermeiden – mit Detektor prüfen oder Fachmann hinzuziehen

  • Wandmaterial beachten – Beton, Gips oder Rigips brauchen unterschiedliches Werkzeug

  • Lärmschutz respektieren – besonders in Zürich gelten Ruhezeiten!

 

3. Was darf montiert werden – und was nicht?

In der Regel erlaubt:

  • Gardinenstangen & Rollos

  • Bilderhaken & kleine Wandregale

  • TV-Wandhalterungen (am besten professionell installiert)

  • Deckenlampen & Leuchten

Nicht erlaubt ohne Zustimmung des Vermieters:

  • Feste Einbauten

  • Mauerdurchbrüche oder strukturelle Änderungen

  • Verlegen von Steckdosen oder Schaltern

4. Rückgabe der Wohnung im Originalzustand

Nach dem Bohren in einer Mietwohnung in der Schweiz bist du laut Mietrecht verpflichtet, die Wohnung im Ursprungszustand zurückzugeben:

  • Bohrlöcher verschließen

     

  • Sichtbare Schäden ausbessern

     

  • Eigene Installationen entfernen (sofern nicht schriftlich übernommen)

     

Tipp: Wenn die Arbeit professionell ausgeführt wurde, gibt es beim Auszug meist keine Probleme.

5. Wie MyProfessional.ch dich unterstütz

Das Bohren in Betonwände oder das sichere Montieren schwerer Gegenstände ist nicht immer ein DIY-Projekt – besonders in Schweizer Gebäuden mit strengen Standards.

MyProfessional.ch bietet dir:

  • Zugang zu verifizierten Handwerkern in deiner Nähe

     

  • Hilfe bei Wandmontage, Regalen, Vorhangstangen, Lampen

     

  • Vermeidung von Schäden und garantierte Stabilität

     

  • Direkte Buchung – ohne Vermittlungsgebühren oder Wartezeiten

     

Ob in Zürich, Zug oder St. Gallen – unsere Profis kennen sich mit lokalen Vorschriften und Bausubstanz aus.

6. Unsere Dienstleistungen in deiner Region

Unsere Handwerker helfen bei Wandmontagen in:

  • Zürich – Betonbohrungen, Lampenmontage, Wandreparaturen

  • Zug – TV-Halterungen, Regale, Vorhangstangen

  • St. Gallen – Umzugsservice mit Montage & Demontage

  • Luzern und Umgebung – auf Anfrage verfügbar

Wichtige Tipps für Mieter

Bereit für die Montage? Wir helfen gerne.

Ob TV-Montage, Regalsystem oder Badezimmer-Spiegel – mit einem Profi sparst du Zeit und Nerven.

Buche jetzt deinen Handwerker in Zürich, Zug oder St. Gallen direkt über MyProfessional.ch – schnell, zuverlässig und provisionsfrei.

Mehr zum Thema Mietrecht findest du auf der offiziellen Website des Mieterverbandes Schweiz.