Mietwohnung Regeln 2025 – Was Mieter wissen müssen

Mietwohnung Schweiz: Was Mieter installieren dürfen – und was nicht (2025 Ratgeber)

Mieter streicht die Wände in einer Schweizer Mietwohnung – kosmetische Renovierung ohne Vermieter-Genehmigung erlaubt.

Eine Mietwohnung in der Schweiz bietet Komfort und Bequemlichkeit – bringt aber auch Regeln mit sich. Viele Mieter fragen sich:

“Darf ich in die Wand bohren?”, “Kann ich eine Klimaanlage installieren?”, “Darf ich die Beleuchtung ändern?”

Die Wahrheit: Das Schweizer Mietrecht kann streng sein, dennoch haben Mieter Spielraum für kleine Verbesserungen und Upgrades – solange sie die richtigen Richtlinien beachten.

In diesem Ratgeber erklären wir, was Sie in Ihrer Schweizer Mietwohnung installieren dürfen – und was nicht. Außerdem zeigen wir, wie lokale Handwerker in Zürich, Zug und St. Gallen Ihnen helfen können, Änderungen sicher und stressfrei umzusetzen.

Mieter streicht die Wände in einer Schweizer Mietwohnung – kosmetische Renovierung ohne Vermieter-Genehmigung erlaubt.

Klimaanlage & Heizung in Schweizer Mietwohnungen

  • Feste Klimaanlagen (Split-Geräte): In der Regel nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt, da Bohrungen und elektrische Anpassungen notwendig sind.

  • Mobile Klimageräte und Heizungen: Vollständig erlaubt, keine Genehmigung erforderlich.

  • Intelligente Thermostate: In einigen Fällen möglich, erfordern aber oft die Zustimmung des Vermieters, da sie in das Gebäudesystem eingreifen.

👉 Nicht sicher, was in Ihrem Gebäude erlaubt ist? Ein Handwerker in Zürich, Zug oder St. Gallen kann Ihre Optionen prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Lampen & Elektroinstallationen in Mietwohnungen – Regeln für Mieter

  • Deckenlampen installieren: erlaubt, Sie müssen jedoch beim Auszug die ursprüngliche Leuchte wiederherstellen.

  • Steckdosen oder Verkabelung ersetzen: nur mit zertifiziertem Elektriker und Zustimmung des Vermieters.

  • Intelligente Beleuchtungssysteme: Plug-and-Play-Varianten sind erlaubt, fest installierte Systeme benötigen oft Genehmigung.

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In Wände bohren in Schweizer Mietwohnungen

  • Bilder, Regale oder TV-Wandhalterungen anbringen: in der Regel erlaubt, aber die Löcher müssen vor dem Auszug wieder geschlossen werden.

  • Betonwände: typisch in Schweizer Wohnungen – spezielle Werkzeuge sind nötig, um sicher zu bohren.

  • Große Installationen: immer zuerst den Vermieter fragen.

💡Tipp: Beauftragen Sie einen Handwerker in Ihrer Nähe, um die TV-Wandmontage stressfrei und professionell durchführen zu lassen.

Welche Reparaturen Mieter selbst übernehmen müssen

Erlaubt und oft erwartet Verantwortung des Vermieters
Silikonfugen ersetzen
Heizungsanlagen
Tropfende Wasserhähne reparieren
Fenster
Scharniere von Schränken nachziehen
Wasserrohrlecks und größere Reparaturen

Vermieter-Genehmigung: Wann Mieter in der Schweiz fragen müssen

Vorher um Zustimmung bitten bei:

  • Festen Küchen- oder Badezimmergeräten (z. B. Einbaugeräte)

  • Bodenbelägen hinzufügen oder austauschen

  • Klimaanlagen montieren, die Bohrungen erfordern

  • Fenster, Türen oder fest eingebaute Möbel ändern

 Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Anfrage immer schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden.

Mieter bohrt eine Wand in einer Schweizer Mietwohnung – Regeln für Bohrlöcher in Zürich, Zug und St. Gallen.

Energie sparen in Schweizer Mietwohnungen

  • Fenster mit Isolierstreifen abdichten

  • Thermovorhänge oder Rollos anbringen

  • Mobile Luftbefeuchter oder Entfeuchter nutzen

Diese Maßnahmen sind vorübergehend, kostengünstig und erfordern keine Genehmigung des Vermieters.

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Welche Handwerker-Dienstleistungen sind in Schweizer Mietwohnungen verfügbar?

Unsere geprüften Handwerker in Zürich, Zug und St. Gallen unterstützen Mieter und Eigentümer bei einer Vielzahl von Aufgaben. Viele dieser Arbeiten sind in Schweizer Mietwohnungen erlaubt, solange die Wohnung beim Auszug in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.

Zu den beliebtesten Handwerker-Services gehören:

  • Wandbohrungen & Montage → TV-Wandhalterungen, Regale, Gardinenstangen (inkl. sicherem Bohren in Betonwände).

  • Beleuchtungsinstallationen → Lampen, Deckenleuchten, Smart-Lighting-Systeme (plug & play oder mit Genehmigung).

  • Möbelmontage → IKEA-Aufbau, individuelle Schreinerei und platzsparende Lösungen.

  • Kleinreparaturen → tropfende Wasserhähne, Silikonfugen ersetzen, Scharniere nachziehen.

  • Heizung & Kühlung → mobile Klimageräte, Heizlüfter oder Thermostate prüfen und sicher anschließen.

  • Energieeffizienz → Fenster abdichten, Thermovorhänge anbringen, Luftbefeuchter oder Entfeuchter einsetzen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Reparaturen müssen Mieter in der Schweiz selbst zahlen?

Die Grundregeln sind ähnlich, aber die Praxis variiert je nach Kanton. Am besten holen Sie immer eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters ein.

In der Schweiz dürfen Mieter in der Regel kleine Bohrlöcher anbringen – zum Beispiel, um Bilder, Regale oder eine TV-Halterung zu befestigen. Diese Eingriffe gelten als gewöhnliche Nutzung der Wohnung und sind erlaubt, sofern keine strukturellen Schäden entstehen.

Wichtig: Beim Auszug müssen die Bohrlöcher fachgerecht gespachtelt und überstrichen werden. Größere Eingriffe, wie das Bohren in tragende Wände oder das Verlegen von Kabeln, benötigen die schriftliche Zustimmung des Vermieters.

Die Grundregeln sind ähnlich, aber die Praxis variiert je nach Kanton. Am besten holen Sie immer eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters ein.

In der Regel dürfen Mieter Lampen oder Deckenleuchten in einer Mietwohnung selbst installieren. Wichtig ist jedoch, dass beim Auszug die ursprüngliche Beleuchtung wiederhergestellt wird.
Für dauerhafte elektrische Änderungen wie den Austausch von Steckdosen, Schaltern oder Verkabelung ist die Zustimmung des Vermieters sowie die Ausführung durch einen zertifizierten Elektriker erforderlich.

Mieter in der Schweiz müssen in der Regel Kleinreparaturen selbst übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Silikonfugen im Bad oder in der Küche erneuern

  • Tropfende Wasserhähne reparieren

  • Scharniere von Schränken nachziehen

  • Glühbirnen oder Sicherungen ersetzen

Größere Reparaturen wie an Heizung, Fenstern oder Wasserleitungen fallen hingegen in die Verantwortung des Vermieters.

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Die Grundregeln für Mietwohnungen in der Schweiz sind in allen Kantonen ähnlich, unterscheiden sich aber in der Praxis:

  • Zürich: Streng bei baulichen Veränderungen. Für Arbeiten an Böden, Wänden, Fenstern oder Sanitäranlagen ist fast immer die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Kleine Arbeiten wie Lampen montieren oder Bohren für Bilder sind erlaubt, müssen aber beim Auszug rückgängig gemacht werden.

  • Zug: Etwas flexibler, dennoch braucht es eine Genehmigung für größere Eingriffe wie Klimaanlagen oder Bodenbeläge. Mobile Geräte oder kleinere Verbesserungen sind meist unproblematisch.

  • St. Gallen: Sehr vorsichtig bei Umbauten. Besonders bei Küchen, Bädern und Fenstern wird eine schriftliche Erlaubnis verlangt. Kleinreparaturen und dekorative Änderungen sind in der Regel zulässig.

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